Leistungen unserer Praxis

Unsere Fachleistungen

  • Erstellung psychologischer Gutachten und Stellungnahmen
  • Erteilung gutachterlicher Einschätzungen und Auskünfte
  • Supervision und Fachteamsupervision
  • Zusatzbeurteilung und gutachterliche Teilleistungen bei kollegialer Beauftragung

Unsere Fachgebiete

  • Familienpsychologie
  • Kriminalprognose
  • Aussagepsychologie

Anfragen zum Fachteam

Anfragen zum Fachteam können Sie an unsere allgemeine Mail-Adresse oder an fachteam-verwaltung@pfr-breuer.de richten.

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Familienpsychologie

Erziehungsfähigkeitsgutachten bei psychischer oder Suchterkrankung der Eltern bzw. kindlichen Entwicklungsstörungen erstellen wir auf Grundlage der kindlichen Bedürfnisse, spezifischen elterlichen Erziehungskompetenzen sowie familiären Ressourcen.

Gefährlichkeitsprognosen bei vorhandenen Gewalt- oder Sexualdelikte innerhalb der Familie erstellen wir basierend auf kriminalpsychologischen Erkenntnissen. Die kriminalprognostische Einschätzung ergibt zudem individuelle Anhaltspunkte zur Risikoreduktion.

Gutachten bei Trennung und Scheidung der Eltern oder Rückführung fremduntergebrachter Kinder erstellen wir ebenfalls.

Kriminalprognose

Einweisungsprognose im Strafverfahren

Zur Anordnung freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung erstellen wir kriminalprognostische Gutachten bei Tätern mit (Verdacht auf) eine psychische Störung, Suchtmittelabhängigkeit oder einem Hang (§§ 63, 64 und §§ 66 f. StGB).

Maßregel- und Strafvollstreckungsverfahren

Wir erstellen Prognosegutachten, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit von den Betreffenden weiterhin eine Gefahr ausgeht (§§ 57, 57a StGB, § 454.2 StPO sowie § 463 Abs. 4 StPO). Im Hinblick auf die Vorbereitung von vollzugsöffnenden Maßnahmen wird zudem die Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs zur Flucht festgestellt (§§ 10, 11 StVollzG).

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Aussagepsychologie

Aussagepsychologische Gutachten sind vor allem bei Aussage-gegen-Aussage-Kostellationen im Zivil- und Strafrecht von Bedeutung. Die wissenschaftlichen Grundprinzipien einer gerichtlich verwertbaren aussagepsychologischen Begutachtung sind höchstrichterlich anerkannt und stellen den methodischen Maßstab auf dem Fachgebiet der Glaubhaftigkeitsbegutachtung dar (BGH, 30.07.1999 – 1 StR 618/98).

Aussagepsychologische Gutachten nach diesen Maßgaben bearbeiten wir in Familienverfahren sowie strafrechtlichen Ermittlungs- und Hauptsacheverfahren. Ebenfalls können wir aussagepsychologische Fragestellungen in Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz beantworten.

Namensänderung

Vor- und Nachnamen können entsprechend der derzeitigen gesetzlichen Lage nur aus einem wichtigen Grund geändert werden. Die Verwaltungsbehörden können hierzu die Vorlage eines Gutachtens verlangen.

Änderung des Namens aus wichtigem Grund (§ 3 NamÄndG)

Im Verfahren zur Änderung des Namens können wir insbesondere Gutachten bei besonderen Belastungen durch familiäre Umstände unter Berücksichtigung individueller Dispositionen und psychischen Belastungen erstellen.

 

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